Die IZBB-Mittel sind inzwischen durch die Förderung von deutlich über 800 Projekten in den vergangenen Jahren bereits erschöpft.
Grundsätzlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Schulbauten auch im Ganztagsbereich im Rahmen der Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz bzw. nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz und der dazu erlassenen Richtlinien bezuschusst werden.
Ansprüche aufgrund von Art. 83 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung (Konnexität) bleiben von der Schließung des Programms unberührt.
