Information der Öffentlichkeit über den Rundfunk
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Die Entscheidung über witterungsbedingten Unterrichtsausfall muss der Öffentlichkeit rechtzeitig und möglichst über den lokalen Rundfunk mitgeteilt werden.
Für Schüler, die diese Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten; die Lehrkräfte haben deshalb - wie an anderen Tagen - ihren Dienst anzutreten.
Grundsätzlich sollen Entscheidungen über Unterrichtsausfall im Volksschulbereich von den Staatlichen Schulämtern, im Übrigen von den Schulleitern getroffen werden, die dabei die örtlichen Verhältnisse in den Einzugsbereichen ihrer Schulen berücksichtigen.
Für Schulen verschiedener Schularten, deren Einzugsbereiche sich im Wesentlichen decken, sollen einheitliche Entscheidungen getroffen werden. Die Staatlichen Schulämter bzw. die Schulleiter sollen in gegenseitiger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Trägern der Schülerbeförderung (i.d.R. Gemeinden bzw. Landkreise oder kreisfreie Städte) und den Beförderungsunternehmen entscheiden. Bei Witterungsverhältnissen, die in größeren Landesteilen einen geordneten Schulbetrieb nicht mehr zulassen, können die Regierungen und die Ministerialbeauftragten Entscheidungen über den Unterrichtsausfall für ihre Aufsichtsbezirke oder größere Teile dieser Bezirke treffen.
Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, teilen die genannten Stellen diese Entscheidung dem Bayerischen Rundfunk oder dem bayernweiten Rundfunksender Antenne Bayern mit. Beide Sender stellen die Informationen unter unten angegebenem Link via Internet zur Verfügung. Bei Antenne Bayern können unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99 2777-0 (Zentrale), beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805/333 031 Auskünfte eingeholt werden.
Die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden sind über diese Regelungen informiert. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen.
