Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen(BayEUG) und nach Abschnitt II der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
Die Anmeldung von Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 15. März bis 26. März 2010 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 6. August 2010.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 6. August 2010 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
- für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Übertrittszeugnisses der Hauptschule oder - falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
- für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder - falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
- am 3., 4. und 5. Mai 2010 für Schüler der Hauptschule;
- am 8., 9. und 10. September 2010 für die übrigen Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schüler der Hauptschule.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt der Schulleiter.
Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
Meldungen durch Schulen
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 24. September 2010 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
Aufnahme für das Schuljahr 2011/12
1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 16. März 2011 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
(siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. März 2010 Az: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028)
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 16. März 2011 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
(siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. März 2010 Az: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028)
Fachabiturprüfung 2011 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Abiturprüfung 2011 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Wirtschaftsschule
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2010/2011
Aufnahme in die öffentlichen und privaten zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen für das Schuljahr 2011/2012
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F.
Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2011.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
- für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
- für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
- am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;
- am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
Meldungen durch Schulen
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F.
Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.
Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2011.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
- das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und
- für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.
- für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.
Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)
Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.
Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:
- am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;
- am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.
Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.
Meldungen durch Schulen
Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.
Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.
Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen
Die Abschlussprüfung 2011 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:
- Englisch, mündliche Prüfung
- Montag, 27. Juni 2011 bis Freitag, 1. Juli 2011
- Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig)
- Montag, 27. Juni 2011 bis Donnerstag, 30. Juni 2011
- Ersatzfremdsprache
- Mittwoch, 29. Juni 2011
- Deutsch
- Montag, 4. Juli 2011
- Englisch, schriftliche Prüfung
- Dienstag, 5. Juli 2011
- Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig)
- Mittwoch, 60. Juli 2011
- Mathematik (M-Zweig)
- Donnerstag, 7. Juli 2011
- Betriebswirtschaft
- Freitag, 8. Juli 2011
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8:30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein Schreiben des Kultusministeriums (KMS).
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt:
1. Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2. Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
3. Andere Bewerber nach § 75 WSO (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1. für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
- Volkswirtschaft,
- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
1. Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).
2. Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
3. Andere Bewerber nach § 75 WSO (Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1. für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:
- Volkswirtschaft,
- ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,
- ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.
Die Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
