- Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und Artikel 118 a Satz 1 der Bayerischen Verfassung verbieten die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung
- „Dem Freistaat Bayern trifft als Dienstherr und Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten mit Behinderung, der er gerne nachkommt“ (aus dem Vorwort der Fürsorgerichtlinien)
- „Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.“ (§ 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX)
Schwerbehindertenvertretung
Im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sind die Schwerbehindertenvertretungen ihrer Zuständigkeit nach wie folgt gegliedert:
Hauptvertrauensperson im Geschäftsbereich StMUK
Franz-Josef Remling, Bahnhofstraße 5, 97291 Thüngersheim, Tel.: 09364 2263, Fax: 09364 813673, franz-josef.remling@gmx.de
gemeinsame Vertrauenspersonen
(Regierungsbezirksebene o. MB-Bereiche) für die Realschulen, Gymnasien, Fachober- und Berufsoberschulen
Bezirksvertrauenspersonen
im Geschäftsbereich der Staatlichen Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen
gemeinsame Vertrauenspersonen
auf Regierungsbezirksebene für die beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke
örtliche Vertrauenspersonen
für den Bereich eines Staatlichen Schulamtes bzw. im Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bitte wenden Sie sich ggf. an die für den konkreten Fall sachnächste Vertrauensperson.
Die Namen und Anschriften der Vertrauenspersonen finden Sie unter
www.agsv.bayern.de/ressorts/stmuk .
Die Fürsorgerichtlinien (Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen über die Rehabilitation und Teilhabe behinderter angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern vom Dez. 2005) sind wichtige Hilfsmittel bei der Lösung von Problemen vor Ort. Die Fürsorgerichtlinien finden Sie unter
www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628679.1747374/index.htm bzw. unter www.agsv.bayern.de/recht/Fuersorgerichtlinien .
In einigen Regierungsbezirken wurden ergänzend Integrationsvereinbarungen für die Geschäftsbereiche Volks-, Förder- und berufliche Schulen einschließlich der staatlichen Schulämter abgeschlossen.
www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1628679.1747374/index.htm bzw. unter www.agsv.bayern.de/recht/Fuersorgerichtlinien .
In einigen Regierungsbezirken wurden ergänzend Integrationsvereinbarungen für die Geschäftsbereiche Volks-, Förder- und berufliche Schulen einschließlich der staatlichen Schulämter abgeschlossen.
