Verzeichnis der zum Gebrauch an Schulen zugelassenen Lernmittel


Nachstehend wird das Verzeichnis aller für bayerische Schulen schulaufsichtlich allgemein zugelassenen Lernmittel veröffentlicht.

Die mit * gekennzeichneten Unterrichtswerke verwenden die neue Rechtschreibung.

Die mit R gekennzeichneten Werke berücksichtigen die vom Rat für deutsche Rechtschreibung vorgelegten und von der Kultusministerkonferenz Anfang März 2006 beschlossenen Änderungen.

Die Aufnahme eines Werkes in dieses Verzeichnis gilt als Nachweis seiner Zulassung für den Gebrauch an den im Einzelnen bezeichneten Schularten.

Es ist zu beachten, dass die bei den einzelnen Lernmitteln angegebenen Ladenverkaufspreise dem letzten Stand entsprechen, wie er sich aufgrund der jährlichen Mitteilungen der Verlage ergeben hat. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass zwischenzeitlich eingetretene Preisänderungen dem Staatsministerium nicht gemeldet wurden. Daher empfiehlt es sich, vor der Entscheidung über die Beschaffung neuer Lernmittel vom jeweiligen Verlag ein Preisverzeichnis anzufordern.


Auf die Vorbemerkungen zu einzelnen Schularten wird besonders hingewiesen.

Es ist zu beachten, dass sich die Zulassung eines Lernmittels jeweils nur auf die im Lernmittelverzeichnis genannte Auflage bzw. auf den dort aufgeführten Druck und die dazugehörige Bestellnummer bezieht. Nachfolgende Auflagen bzw. Drucke dürfen im Unterricht nur verwendet werden, wenn im Impressum des Werkes unmissverständlich festgestellt wird, dass es sich um einen unveränderten Nachdruck einer Auflage handelt, deren Zulassung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlicht worden ist. Es genügt also nicht, dass eine Auflage gegenüber der Vorauflage unverändert ist, wenn letztere nicht als noch zugelassen veröffentlicht ist.

Soweit im Gesamtverzeichnis nicht mehr aufgeführte, früher jedoch zugelassene Lernmittel an den Schulen zum Zeitpunkt des Erscheinens des Gesamtverzeichnisses noch vorhanden sind, dürfen sie aufgebraucht werden, sofern bei der Rücknahme oder dem Widerruf der Zulassung nichts anderes bestimmt war.

Im Abschnitt 1 sind die zugelassenen und lernmittelfreien Lernmittel, im Abschnitt 2 die zulassungspflichtigen und zugelassenen Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455; ber. S. 633, BayRS 2230-7-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 471, ber. S. 855) lernmittelfrei sind, und im Abschnitt 3 die zulassungspflichtigen und zugelassenen, aber nicht lernmittelfreien Lernmittel aufgeführt.

Rechtsgrundlagen für die Zulassung und Verwendung von Lernmitteln an Schulen sind Art. 51 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 467) und die auf Basis von Art. 51 Abs. 2 Satz 2 BayEUG erlassene Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln vom 17. November 2008 (GVBl S. 902, KWMBl S. 549).

Zulassungsverordnung

Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (Zulassungsverordnung - ZLV) vom 17. November 2008

Lernmittel

PDF Symbol  Grundschulen
PDF Symbol  Hauptschulen
PDF Symbol  Mutterspachliche Lernmittel für ausländische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Hauptschulen
PDF Symbol  Förderschulen
PDF Symbol  Realschulen
PDF Symbol  Gymnasien
PDF Symbol  Schulen besonderer Art
PDF Symbol  Berufliche Schulen
PDF Symbol  Zweiter Bildungsweg
PDF Symbol  Lernmittel für Textverarbeitung (alle Schularten)
PDF Symbol  Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel
PDF Symbol  Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 455, KWMBl I S. 251) lernmittelfrei sind

Kriterienkataloge zur Begutachtung von Lernmitteln:

PDF Symbol  Allgemeiner Kriterienkatalog (gilt für alle Schularten)
PDF Symbol  Grundschule
PDF Symbol  Hauptschule
PDF Symbol  Realschule
PDF Symbol  Gymnasium
PDF Symbol  Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Grundschulstufe
PDF Symbol  Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung - Hauptschulstufe
PDF Symbol  Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung