Grundsätze der Ferienplanung

Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Schulferienplanung ist das Hamburger Abkommen, ein Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Abkommen legt verbindlich fest, dass die Ferien in einem Schuljahr 75 Tage dauern. Mindestens 12 Tage entfallen auf Samstage, so dass die Schulferien insgesamt 63 Werktageumfassen.
Die Verteilung der Ferientage auf das Schuljahr regeln die Länder mit Ausnahme der Sommerferien in eigener Verantwortung. Einen Überblick über die deutschen Ferientermine finden Sie auf der Internetseite der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (www.kmk.org "Schule/Ferienkalender")

Dauer der Ferien in den Schuljahren
Die Zahl der Ferientage bleibt aufgrund der Bindung an den Staatsvertrag in jedem Schuljahr gleich. Variieren kann allerdings aufgrund der Lage von gesetzlichen Feiertagen die Dauer der Schulferien : Liegt z.B. der 1.11. auf einem Montag, muss für die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen ein Ferientag weniger verwendet werden, der dafür an anderer Stelle wieder zur Verfügung steht.
Genauso wie es "arbeitnehmerfreundliche" Kalenderjahre gibt, gibt es somit auch Schuljahre, die für die Planung der Schulferien vorteilhafter sind als andere.

Informationen zur Planung der einzelnen Ferientermine:

Sommerferien
Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK)abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden.
Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.

Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen
Die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen sollen nach einem Beschluss des Bayerischen Landtags nach Möglichkeit eine Woche umfassen. Dies ist aber in Abhängigkeit von der Lage der gesetzlichen Feiertage nicht in jedem Schuljahr möglich.

Weihnachtsferien
Die Weihnachtsferien umfassen nach Möglichkeit zwei volle Kalenderwochen, in denen in der Regel der Heilige Abend (24.12.) und der Dreikönigstag (6.1.) liegen.

Frühjahrsferien
Die einwöchigen Frühjahrsferien sind die "jüngsten" bayerischen Ferien: Sie wurden mit einem Beschluss des Bayerischen Landtags im Jahr 2001 erlassen. Ihr Beginn liegt auf dem Rosenmontag.

Osterferien
In der Mitte der stets zweiwöchigen Osterferien liegt das Osterwochenende.

Pfingstferien
Das christliche Pfingstfest liegt am Beginn der beliebten zweiwöchigen Pfingstferien.