Maßnahmen zur Begabtenförderung

Das bayerische Bildungswesen bietet grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern günstige Voraussetzungen für ihre individuelle Förderung und Entfaltung. Das differenzierte Schulwesen ermöglicht eine individuell passende begabungsgerechte Förderung in relativ homogenen Leistungsgruppen.
Zudem ist eine breite Palette an Maßnahmen speziell auf die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern ausgerichtet und umfasst Schullaufbahn verkürzende Maßnahmen (Akzeleration) sowie zusätzliche, über den Unterricht hinausgehende Angebote (Enrichment). Weitere wichtige Bausteine in der Hochbegabtenförderung stellen die Beratung hochbegabter Kinder und Jugendlicher und deren Eltern durch entsprechendes Fachpersonal dar und die Verankerung des Themas Hochbegabung in der Lehreraus- und -fortbildung.

1. Schulartübergreifende Maßnahmen

Die Möglichkeit des Überspringens einer Jahrgangsstufe synchronisiert die Schullaufbahn von hochbegabten Kindern und Jugendlichen mit ihrer beschleunigten geistigen Entwicklung. Besonders befähigten Schülerinnen und Schülern kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten das Überspringen einer Jahrgangsstufe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nach ihrer Reife und Leistungsfähigkeit den Anforderungen gewachsen sind. Die Entscheidung treffen je nach Schulart die Schulleitung bzw. die Lehrerkonferenz.
In Form von Wahlunterricht oder freiwilligen Arbeitsgruppen mit natur- oder geisteswissenschaftlichen, musischen oder künstlerischen Schwerpunkten bieten Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien (z.B. durch Experimentiergruppen, Literaturangebote, Projektgruppen, Arbeitsgruppen zu Fragen aus Politik und Zeitgeschichte, Fremdsprachen, Informatik, Astronomie etc.) die Möglichkeit, sich über das altersgemäße Lernpensum hinaus in weitere Wissensgebiete zu vertiefen.

Wettbewerbe, wie z.B. Landeswettbewerb Alte Sprachen, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Landeswettbewerb bzw. Bundeswettbewerb Mathematik, Jugend forscht, Chemie- / Physikolympiade, Ostkundewettbewerb etc., stellen eine beliebte intellektuelle Herausforderung für besonders interessierte Kinder und Jugendliche dar, durch die sie sich beweisen können und Bestätigung erfahren.

Vom Staatsministerium organisierte Ferienseminare für besonders interessierte und begabte Schülerinnen und Schüler der Hauptschule (nach Jahrgangsstufe 8), Realschule (Jahrgangsstufe 9), des Gymnasiums (Jahrgangsstufe 11 und 12), der Wirtschaftsschule (Jahrgangsstufe 9) und Berufsfachschule sowie Berufsschule, Fachoberschule und Berufsoberschule (jeweils in unterschiedlichen Jahrgangsstufen) vermitteln über den Unterricht hinaus anregende und bereichernde Kenntnisse in Vorträgen und Exkursionen und bieten Gelegenheit zu Gesprächen mit bekannten Persönlichkeiten aus Kultur, Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Maßstab für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Ministerialbeauftragten und das Staatsministerium sind schulische Leistungen und Einsatz für die Gemeinschaft.

Darüber hinaus bezuschusst das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus aus Mitteln des Kulturfonds Bayern die Bayerische Schülerakademie, die vom Verein Jugend und Wissenschaft e.V. organisiert und durchgeführt wird. Das Angebot richtet sich an besonders begabte Schülerinnen und Schüler der bayerischen Realschulen und Gymnasien der Jahrgangsstufen 7 bis 10 und findet in den Ferien statt. Anhand von Vorträgen, eigener Recherche, Diskussionen und Exkursionen setzen sich die Teilnehmer intensiv mit anspruchsvollen ethischen Fragen auseinander. Wichtige Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind neben der Empfehlung der Schule soziales Engagement und Teamfähigkeit.

Zudem organisiert der Verein für Bildung und Begabung e. V. in den Sommerferien die SchülerAkademien (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die in der Regel ein Gymnasium besuchen) und die JuniorAkademien (Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen), die ein vielseitiges und ein für Hochbegabte sehr ansprechendes Programm anbieten. Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite www.deutsche-schuelerakademie.de.

2. Schulartspezifische Maßnahmen

In allen Schularten gibt es darüber hinaus spezifische Maßnahmen zur Förderung von besonderen Begabungen.

2.1 Grundschule

Die Einrichtung von eigenen Klassen oder Schulen für hochbegabte Kinder im Bereich der Grundschule wird nicht befürwortet. Die Bildung eigener Klassen und Schulen würde vor allem der Ausprägung von Sozialkompetenz entgegen wirken, der im Grundschulalter aus Sicht der Entwicklungs- und Lernpsychologie eine tragende Bedeutung für die Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit zukommt. Stattdessen setzt Bayern auf individualisierende und differenzierende Maßnahmen innerhalb des Klassenverbandes. Hier werden Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen, z.B. durch Freiarbeitsphasen, projektbezogenen Unterricht, oder Stationentraining individuell gefördert.

In jahrgangskombinierten Eingangsklassen können begabte Kinder in besonderer Weise gefördert werden, da sie die jahrgangskombinierte Eingangsklasse in einem Jahr durchlaufen können.

Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit der partiellen Teilnahme am Unterricht einer höheren Jahrgangsstufe bzw. im Einzelfall nach Absprache mit den betroffenen Schulen auch eine zeitlich befristete oder gelegentliche Teilnahme z.B. am Unterricht eines Gymnasiums.

Außerdem ist aufgrund der Flexibilisierung des Einschulungsalters unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschulung ohne Altersgrenze nach unten auch für Kinder möglich, die erst in ein oder zwei Jahren regulär schulpflichtig würden (vgl. Art. 37 Abs. 1 BayEUG).

2.2 Hauptschule

In der Hauptschule besteht die Möglichkeit, durch differenzierende Maßnahmen innerhalb des Unterrichts und zusätzliche Angebote auch mit Unterstützung von Förderlehrern besondere Begabungen von Schülerinnen und Schülern zu fördern (z.B. Gruppenarbeit, Freiarbeit, Helfersysteme). Darüber hinaus wird für besonders leistungsfähige Hauptschüler der vierjährige Bildungsgang "Mittlere-Reife-Zug" zum mittleren Schulabschluss (siehe hier unter "Weitere Informationen" Schulversuch und Faltblatt zum Mittlere-Reife-Zug -pdfs-) angeboten, der Unterrichtsstoff auf erhöhtem Anforderungsniveau mit hauptschulspezifischen Methoden vermittelt (vgl. auch unten 2.3 Realschule).


2.3 Realschule

Mit dem Schuljahr 2007/ 2008 hat an der Realschule Rosenheim ein Modellversuch für besonders begabte Realschülerinnen und Realschüler begonnen. Diese Schülerinnen und Schüler überspringen nach der 6. Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufe 7 und bilden eine eigene Talentklasse in der 8. Jahrgangstufe mit einer eigenen Stundentafel. Der Modellversuch wird im Schuljahr 2008/09 um eine weitere Klasse in Rosenheim und eine neue Klasse in Nürnberg erweitert.

So genannte Talentkurse richten sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Talenten und Begabungen in einem oder mehreren Fächern. Diese Kurse finden entweder in Form von Blockunterricht über mehrere Wochen hinweg statt oder werden als Jahresunterricht angeboten. Die in den Kursblöcken vermittelten Lerninhalte können sich am gültigen Lehrplan orientieren, sollen aber über Lehrplaninhalte hinausgehen.

Darüber hinaus existieren Programme unterschiedlicher Träger zur Förderung von begabten Realschülerinnen und Realschülern in Form von Akademien während der Ferien (vgl. dazu den Punkt "1. Schulartübergreifende Maßnahmen").

Für sehr gute Schülerinnen und Schüler der Realschule, der Wirtschaftsschule und der M-10-Klasse der Hauptschule wird nach dem Erwerb der Mittleren Reife der direkte Übertritt in Jahrgangsstufe 10 oder 11 des Gymnasiums weiterhin möglich sein: Beim Eintritt in Jahrgangsstufe 11 des achtjährigen Gymnasiums werden die dafür erforderlichen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache bereits vorausgesetzt, da mit der Jahrgangsstufe 11 im achtjährigen Gymnasium bereits die Qualifikationsphase beginnt.
Als Alternative zum direkten Eintritt ins Gymnasium sollen auch weiterhin besondere Klassen eingerichtet werden, die dieser Schülergruppe den Übergang erleichtern.
Die bisherige Differenzierung nach Übergangs- und Anschlussklassen ist im achtjährigen Gymnasium aufgrund der Verringerung um eine Jahrgangsstufe nicht mehr möglich. Stattdessen ist die Einrichtung von Einführungsklassen beabsichtigt, die Eigenschaften der bisherigen Typen verbinden: Sie entsprechen einer 10. Jahrgangsstufe wie die bisherigen Übergangsklassen; im Anschluss daran erfolgt aber unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase wie bei den bisherigen Anschlussklassen. Eine Spezifizierung nach Ausbildungsrichtungen kann daher künftig entfallen. Stattdessen werden diese Einführungsklassen zweierlei Zielsetzung haben: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um auch diesen Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülergruppe keine oder geringe Vorkenntnisse hat (2. Fremdsprache), sowie in denjenigen, die verbindlich schriftliches Abiturprüfungsfach sind (M, D, FS). Die Einzelheiten werden in der GSO geregelt werden.
Im Schuljahr 2008/09 werden letztmals Anschlussklassen (führen in Jg. 12 des neunjährigen Gymnasiums) und erstmals Einführungsklassen (führen in Jg. 11 des achtjährigen Gymnasiums) angeboten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Welche weiterführenden Schulen kann ich mit diesen Abschlüssen besuchen?.

2.4 Gymnasium

Lesen Sie dazu die Informationen zur Begabtenförderung auf den Gymnasialseiten unseres Internetportals.

Die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien organisieren in ihren Bezirken zudem schulübergreifende Anreicherungsprogramme (Pluskurse) für besonders begabte Kinder und Jugendliche. Die Kurse bieten diesen Schülern ein über den jeweiligen Lehrplan hinausgehendes, anspruchsvolles Ergänzungsprogramm, z.B. mit weiteren Fremdsprachen und Fächern wie Psychologie, Philosophie, Marketing oder Informatik. Damit soll u.a. einem oft durch schulische Unterforderung ausgelösten Leistungsabfall vorgebeugt werden. Methodisch kommt dabei beispielsweise dem fächerübergreifenden Unterricht, der Projektarbeit, dem bilingualen Unterricht oder auch der Einbeziehung von Mentoren aus Wirtschaft und Universität besondere Bedeutung zu.

Darüber hinaus existieren Programme unterschiedlicher Träger zur Förderung von begabten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in Form von Akademien während der Ferien (vgl. dazu den Punkt "1. Schulartübergreifende Maßnahmen").

Frühstudierende

Im Sommer 2004 hat die Kultusministerkonferenz empfohlen, Schülerinnen und Schülern, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, ohne förmliche Zulassung als Studierende den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen, das Absolvieren von Modulen und den Erwerb entsprechender Leistungspunkte an Hochschulen zu ermöglichen. Nach Schaffung einer Übergangsbestimmung ist der Frühstudierendenstatus in Bayern seit Juni 2006 im Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 42 Abs.3 BayHG) festgelegt. Ist eine eindeutige fachliche Zuordnung der im Frühstudium an der Universität erbrachten Leistungen möglich, so können diese auf Antrag in der Jahresfortgangsnote im entsprechenden Fach angemessen berücksichtigt werden (§ 60 GSO).
Die "Schülerstudenten" nehmen an regulären Lehrveranstaltungen teil und haben die Möglichkeit, die entsprechenden Leistungsnachweise bis hin zu Vordiplomprüfungen zu erwerben. Solche Leistungen werden nach Vorlage des Abiturzeugnisses im Rahmen der regulären Einschreibung im entsprechenden Fach anerkannt. Dies führt zu einer engeren Zusammenarbeit an der Schnittstelle Schule – Hochschule mit Vorteilen für beide Seiten, zu einer intensiven Betreuung der besonders Leistungsfähigen und Leistungsbereiten und damit auch zu einer Beschleunigung von Studienzeiten.

2.5 Berufliche Schulen

Für besonders leistungsfähige und motivierte Jugendliche, die bereits über einen Mittleren Schulabschluss verfügen und höhere schulische Abschlüsse anstreben, führen drei doppelqualifizierende Angebote parallel zu einer Berufsausbildung in drei Jahren auch zu einer Fachhochschulreife:

Der Bildungsgang "Duale Berufsausbildung und Fachhochschulreife" (DBFH) wendet sich an Jugendliche, die eine betriebliche Berufsausbildung durchlaufen. Im Rahmen von DBFH werden in einem integrativen Ansatz zwei sonst aufeinander folgende Bildungsgänge - Berufsausbildung mit Berufsschule und anschließend Besuch der Berufsoberschule - miteinander verzahnt und in enger Kooperation mit den beteiligten Ausbildungsbetrieben angeboten. Mit DBFH verbunden ist eine Ausweitung des Berufsschulunterrichts auf zwei Tage pro Woche, im letzten Halbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Vollzeitunterricht an der Fachoberschule und nehmen auch an der Fachabiturprüfung der Fachoberschule teil. Die Absolventen dieses sehr anspruchsvollen Bildungsgangs haben gute Chancen, über den anschließenden einjährigen Besuch der Berufsoberschule auch das Abitur (die Berechtigung zum Universitätsstudium) zu erlangen.

An ausgewählten Berufsfachschulen des Gesundheitswesens gibt es seit dem Schuljahr 2005/06 im Rahmen eines Schulversuchs "Berufsausbildung und Fachhochschulreife" die Möglichkeit zur Doppelqualifizierung. Am Schulversuch nehmen Berufsfachschulen für Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und Hebammen teil. Die Schülerinnen und Schüler besuchen neben ihrer Ausbildung einen Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, der sie auf die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet. Da dieser zusätzliche Unterricht aber nicht zu Lasten der praktischen Ausbildung gehen darf, werden die erforderlichen Stunden z. B. am Abend, an Samstagen oder an anderen arbeits- bzw. dienstfreien Tagen angeboten.


Im Schuljahr 2008/09 hat der Schulversuch "Berufsschule Plus - BS+" begonnen. Auch im Rahmen von „BS+“ wird Zusatzunterricht außerhalb des regulären Berufsschulunterrichts und im Unterschied zu DBFH außerhalb der Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb angeboten. Dieser Unterricht findet in der Regel ebenfalls samstags oder abends statt. Neben dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung soll dann nach drei Jahren mit dem Ablegen der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Fachhochschulreife erlangt werden. Das Projekt ist vorerst auf vier Jahre befristet und wird zunächst an insgesamt zehn Standorten in ganz Bayern beginnen. Realisiert wird der Schulversuch vom Staatsministerium gemeinsam mit der Stiftung Bildungspakt.

Ausführliche Informationen zum beruflichen Schulwesen finden Sie auf der Seite Berufliche Schulen.

Besonders befähigte Berufstätige, die mindestens 25 Jahre alt sind, ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, und mindestens fünf Jahre danach berufstätig waren, haben seit 1986 die Möglichkeit, eine Prüfung für den Hochschulzugang ("Begabtenprüfung") zu absolvieren. Für Interessenten besteht das Angebot, sich in vorbereitenden Abend-Lehrgängen, sog. Oberstufenlehrgängen, an den Abendschulen der Städte München und Augsburg vorzubereiten.

Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule steht überdurchschnittlich erfolgreichen Absolventen der Fachoberschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,8 im Zeugnis der Fachhochschulreife offen. Die Schülerinnen und Schüler werden weitgehend nach dem Lehrplan der 13. Jahrgangsstufe der Berufsoberschule (BOS) unterrichtet und legen eine mit der BOS identische Abiturprüfung zur Erlangung der fachgebundenen Hochschulreife ab. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erhalten sie sogar die allgemeine Hochschulreife. Die Jahrgangsstufe 13 wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft/Verwaltung/Rechtspflege, Sozialwesen, Gestaltung und Agrarwirtschaft angeboten.

3. Fördermöglichkeiten bei besonderen Begabungen in einzelnen Bereichen

Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen in einzelnen Feldern finden in Landes- und Bundeswettbewerben zu ihren spezifischen Interessensgebieten motivierende Herausforderungen.

3.1 Sportliche Begabung

Das Angebot der Partnerschulen des Leistungssports richtet sich an sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler.

3.2 Begabungen im künstlerischen Bereich

Schülerinnen und Schüler, die über eine besondere Begabung im künstlerischen Bereich verfügen, erfahren am musischen Gymnasium eine besondere Förderung ihrer Fähigkeiten durch eine stärkere Betonung der Fächer Musik und Kunsterziehung. Darüber hinaus führt die Stiftung art 131 zahlreiche Projekte für Schülerinnen und Schüler bzw. Schülergruppen in den Bereichen Theater, Film, Bildende Kunst, Musik und Neue Medien durch.
Das musikpädagogische Projekt Schülerakademie "Oper erleben", das die Bayerische Staatsoper gemeinsam mit dem Kultusministerium durchführt, und das Projekt "Klasse Klassik" der Stiftung art 131 richten sich an musikalisch hochbegabte Schülerinnen und Schüler.
Filmbegeisterte und in diesem Bereich besonders begabte Schülerinnen und Schüler aller Schularten können ihre Filme bei den jährlich im Herbst stattfindenden Filmtagen bayerischer Schulen oder bei dem internationalen Festival "Filmgipfel" für Schülerfilmgruppen in Obersdorf einreichen.
Darüber hinaus bieten die Theatertage der bayerischen Gymnasien, der bayerischen Realschulen und der bayerischen Grund-, Haupt- und Förderschulen Schultheatergruppen der entsprechenden Schulart ein Forum für ihre Theaterarbeit.

3.3. Sprachliche Begabung

Sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler, die sich für mittel- und osteuropäische Länder sowie China und Indien interessieren, können sich für das Teilstipendium "Kulturfonds-Stipendium Botschafter Bayerns" bewerben. Mit dem Teilstipendium haben bis zu 15 bayerische Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ein Schuljahr in Partnerländern Bayerns zu verbringen.

An zwei Gymnasien in Bayern können sprachlich begabte Schülerinnen und Schüler neben der deutschen Allgemeinen Hochschulreife auch das französische Baccalauréat erwerben (AbiBac). In diesem Bildungsgang erhalten die Schüler zusätzlich intensiven französischsprachigen Sachfachunterricht. Sie müssen sich über die reguläre Abiturprüfung hinaus auch einem französischsprachigen Prüfungsteil unterziehen. AbiBac-Schüler verfügen nicht nur über die formale Berechtigung, ein Hochschulstudium, eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit sowohl im eigenen Land wie auch in Frankreich aufzunehmen; sie sind auch nach ihren geistigen Voraussetzungen, dem Niveau ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten bestmöglich auf die Anforderungen in diesen Bereichen vorbereitet. In Bayern nehmen derzeit das Dante-Gymnasium München und das Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching an diesem Modell teil. Ein weiteres Angebot ist am Neuen Gymnasium Nürnberg ab dem Schuljahr 2009/10 geplant.

Der Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist Teil des Begabtenförderungsprogramms der Bundesregierung und der entsprechenden Programme der Landesregierungen. Gefördert wird der Wettbewerb vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Stifterverband für die deutsche Wissenschaft. Die Kultusminister der Länder unterstützen den Wettbewerb und rufen zur Teilnahme auf. Schirmherr des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen ist der Bundespräsident. Ausgerichtet wird der Wettbewerb vom Verein Bildung und Begabung e.V. in Bonn. Weitere Informationen unter www.bundeswettbewerb-fremdsprachen.de