Der internationale Schüleraustausch dient der persönlichen Begegnung deutscher Schülerinnen und Schüler mit Schülerinnen und Schülern anderer Nationalität, dem Kennenlernen anderer Kulturen und Gesellschaftsordnungen. Er trägt damit zur Völkerverständigung bei und stellt zugleich eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts dar.
Die vollständig überarbeitete Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bezieht sich sowohl auf Schüleraustausch im Rahmen einer Gruppe bzw. Klasse als auch auf den Auslandsaufenthalt einzelner Schüler.
Sie steckt den organisatorischen und rechtlichen Rahmen ab und behandelt Themen wie Programmgestaltung, Begleitpersonen, Aufsichtspflicht, Kosten und Zuschüsse, Versicherungsschutz etc. Außerdem werden wichtige Kontaktstellen außerhalb des Ministeriums genannt.
Die Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 5/2010 (S. 71 ff) veröffentlicht.
Sie ist dauerhaft auch unter Schule → Recht → Bekanntmachungen verlinkt.
