Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes - Kultusminister Spaenle: "Gesetzliche Voraussetzungen für Einführung der Mittelschule und der Schulverbünde schaffen / Grundlage für aktive Gestaltung des bayerischen Bildungswesens"

Das Kabinett hat am 23. Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) beschlossen, der anschließend den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet wird. Kernelemente sind die rechtliche Verankerung der Mittelschule und der Schulverbünde, sowie auch die Neufestsetzung des Stichtags der Einschulung. Künftig werden nur die Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des jeweiligen Jahrgangs den sechsten Geburtstag hatten.

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle erklärte: "Für mich stellt die Änderung des Gesetzes angesichts tiefgreifender Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung eine wichtige Grundlage für die aktive Gestaltung des bayerischen Bildungswesens dar Das übergreifende Ziel ist klar: Wir wollen die individuelle Förderung stärken und zugleich so viele Schulstandorte wie möglich erhalten. Ein wohnortnahes weiterführendes Schulangebot ist ein Stück Standortqualität, gerade in ländlichen Räumen." Der Minister verwies auf die demographische Entwicklung in weiten Teilen Bayerns, die einen deutlichen Rückgang an Schülern erwarten lässt, landesweit bis 2020 knapp 15 Prozent. Lediglich in Ballungsräumen wie dem Großraum München werde sich die Anzahl der Schüler als weithin stabil erweisen. Hinzukommt, dass die Quote der Schüler, die nach der Grundschule auf ein Gymnasium wechselt, bayernweit auf etwa 40 Prozent gestiegen ist; die Hauptschule wird gegenwärtig von rund 30 Prozent der Schüler eines Jahrgangs besucht. Spaenle: "Die Mittelschule soll in der Region ein qualitätsvolles Bildungsangebot zur Verfügung stellen, das den veränderten gesamtgesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird."

Zur Einführung der Mittelschule betonte Minister Spaenle: "Die Mittelschule stellt eine qualitative Weiterentwicklung der Hauptschule dar, sie unterbreitet den Schülerinnen und Schülern ein qualitativ gesteigertes, attraktives Bildungsangebot und stärkt die Besonderheit der Hauptschule als stark berufsorientierende Schule." Die bayerische Hauptschule und die weiterentwickelte Mittelschule sind Spaenle zufolge eine unverzichtbare Säule des differenzierten Bayerischen Bildungswesens. Spaenle: "Mittel- und Hauptschule bieten jungen Menschen eine solide Ausbildung entsprechend ihren Neigungen und Talenten, auf deren Grundlage sie ihre Persönlichkeit entfalten und eine Ausbildung durchlaufen sowie eine aktive Rolle in Gesellschaft und Wirtschaft übernehmen können." Schüler sollen künftig zudem verstärkt soziale Kompetenzen erlernen und Werte einüben. Die Mittelschule ermöglicht es, dass die Schüler noch intensiver als in der Hauptschule gefördert werden können. Folgende Punkte hob der Minister hervor:

1. Das Kernprofil der Berufsorientierung wird gestärkt.
2. Es werden mehrere Bildungsabschlüsse einschließlich eines mittleren Bildungsabschlusses angeboten.
3. An jedem Mittelschulverbund wird es ein Ganztagsangebot geben.
4. Die Mittelschule kooperiert institutionell mit einer beruflichen Schule, der Arbeitsverwaltung und der regionalen Wirtschaft.

Mit dem Instrument der Schulverbünde soll der Bestand möglichst vieler Hauptschulen möglichst lange gesichert werden." Schulen in einem Verbund können künftig so lange bestehen, solange noch eine einzige Klasse besteht. Dies war schulrechtlich bisher nicht möglich. Spaenle: "Wir können so für die Schüler die kurzen Schulwege in vielen Fällen erhalten. Die Schule bleibt vielerorts als sozialer und kultureller Standort vor Ort möglichst lange bestehen". Im Schulverbund können sich kleinere Hauptschulen zusammenschließen, um hierdurch die Kriterien für eine Mittelschule zu erfüllen. Dabei bleiben die einzelnen Schulen rechtlich selbständig. Bei der Entscheidung werden die Schulaufwandsträger, die Schulen und die betroffenen Gemeinden beteiligt. Jeder Schulverbund erhält einen eigenen Schulsprengel. Der Schulverbund erhält ein Budget an Lehrerwochenstunden, das sich nach der Zahl der Schüler bemisst. Auf dieser Basis können in dem Schulverbund flexibel Klassen gebildet werden. Die bisherige Mindestgröße von 15 Schülern pro Klasse an Hauptschulen wird damit aufgehoben.

Gesetzentwurf zum Download:

PDF Symbol  Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften