Die Bayerische Staatsregierung sieht vor, den Stichtag der Einschulung zu ändern. Es ist zu beobachten, dass viele Eltern von Kindern, die im Oktober und November geboren wurden und damit grundsätzlich schulpflichtig wären, von der bestehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen und ihre Kinder erst ein Jahr später zur Schule anmelden. Dementsprechend ist es geplant, die Regelung so anzupassen, dass alle Kinder, die bis 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.
Zur Umsetzung ist eine Änderung von Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erforderlich. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird eingeleitet. Ab 1.August 2010 soll die Neuregelung in Kraft treten; sie beträfe somit die Einschulung zum Schuljahr 2010/11 (d.h. zum Schuljahr 2010/11 sollen Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden).
Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen. Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2004 geboren wurden und deshalb von der Umstellung direkt betroffen sind, wird aus dieser Änderung kein Nachteil erwachsen. Bei einer vorzeitigen Einschulung wird hier der Elternwille in besonderem Maße berücksichtigt.
